Mario Fehr musste eine herbe Schlappe vor dem Verwaltungsgericht einstecken: Auch abgewiesene Asylbewerber dürfen nicht in Ghettos gehalten werden, entschied die Zürcher Richter in einem Urteil zum Bewegungsverbot, das Regierungsrat Fehr gerne eingeführt hätte. Eine „mildere Form“ der Ausschaffungshaft sei für Menschen, die aus politischen Gründen nicht ausgeschafft werden können, keine Option, entschied das Gericht.
Nun, die Bewegungsfreiheit eines Menschen ist ein Grundrecht und kann nur eingeschränkt werden, wenn derjenige verurteilt ist, Fluchtgefahr besteht oder wenn er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Das letzte Mal, als ich einen Asylbewerber sah, war das ein Mensch. Also eine Person, der die Grundrechte in unserem Staat zustehen. Sie sind keine Menschen zweiter Klasse.
Nun, das Migrationsamt hat eine Hintertür gefunden, um die Bewegungsfreiheit der Asylbewerber trotzdem einzuschränken, sie also ihrer Grundrechte zu berauben. Die Massnahme ist so perfid wie wirksam:
Um die acht bis zehn Franken Taggeld zu bekommen, müssen sich Bewohner eines Asylheims seit dem 1. Februar zwei Mal täglich bei der Unterkunft melden. Einmal morgens und einmal abends. Ein Beitrag in der WOZ beschreibt diesen miesen Trick so:
„Seit dem 1. Februar müssen sich abgewiesene Asylsuchende im Kanton Zürich schikanösen Vorschriften unterordnen. Fehr lässt Nothilfeleistungen nur noch auszahlen, wenn sich die Betroffenen morgens und abends in der zugewiesenen Unterkunft melden. Bisher konnten die Nothilfeempfänger die ihnen täglich zustehenden acht bis zehn Franken drei Mal pro Woche abholen. Schon die alte Regelung gehörte schweizweit zu den schärfsten. Fehrs neue Auflagen entbehren nicht nur jeglicher rechtlichen Grundlage.“
Die WOZ hat Unrecht: Rechtlich ist die Massnahme wahrscheinlich legal. Es ist eine administrative Umgehung. Dass Institutionen die Geldabgabe an gewisse Bedingungen knüpfen, ist nicht ungewöhnlich. Dass diese Bedingungen praktisch verhindern, dass ein Mensch auch mal auswärts übernachten oder abends länger unterwegs sein kann, ist zwar ein mieser Trick, könnte aber rechtlich durchkommen. Vorallem, wenn man berücksichtigt, dass eh keiner der Betroffenen eine Ahnung hat, wie man sich dagegen wehren könnte.
Also, fassen wir zusammen: Mario Fehr will uns vor Asylbewerbern beschützen, weil diese in seinen Augen zu gefährlich sind, um sich frei bewegen zu können. Ich würde ihn wohl als paranoid oder als Opfer rechter Propaganda einordnen. Wahrscheinlich glaubt er auch an das Schwedenmassaker Trumps.
Da aber seine Massnahmen vor Gericht abblitzen, versucht ers mit einer administrativen Hintertür. Fehr setzt alles daran, diese Menschen in ein Ghetto zu pferchen. Und das, notabene, ohne Gericht und Urteil.
Das sagt mir wenig über diese Menschen – diese Flüchtlinge und die Gefahr, die sie darstellen sollen. Es zeigt mir aber viel über die grundsätzliche Weltsicht des Sozialdemokraten Fehr. Offenbar hat er die Bedeutung von „Sozial“ UND die Bedeutung von „Demokrat“ aus den Augen verloren. Demokraten verteidigen die Grundrechte aller Menschen.
Ach ja: Das Migrationsamt und Fehr wollen das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen.